Versand nach Ware · Schmuck
Schmuck versenden: von Deutschland in die EU
Ein verkaufter Ring für eine Käuferin in Wien, eine Kette für einen Juwelier in Amsterdam: So verpacken Sie Schmuck richtig und wissen vorher, was der Versand kostet und wann die Versicherung greift.
Stand: 1. November 2026
| Zugelassen | Schmuck aus Gold, Silber und Platin, auch mit gefassten Diamanten und Edelsteinen |
|---|---|
| Übergabe | Filiale der Deutschen Post in Deutschland oder Abholung durch einen Paketboten (+ 9,90 €) |
| Versicherung | bis 25.000 € Warenwert; Selbsteinlieferung bis 500 €: Haftung bis zum Warenwert, ohne Versicherungsaufpreis; darüber 1,25 % + 4,95 €; Abholung immer ab dem ersten Euro |
| Nicht versichert | Gegenstände aus Glas, Porzellan, Keramik oder Kristall |
| Geschenk, Leihgabe, Muster | nur Einlieferung in einer Filiale, bis 500 € Warenwert, ohne Transportversicherung (Haftung bis zum Warenwert) |

Schmuck richtig verpacken
Jedes Stück einzeln
Ringe ins Ringetui, Ohrringe und Anhänger in ein Etui oder einen weichen Beutel. Ketten schließen Sie vorher, damit sie sich nicht verknoten. Stücke dürfen sich nicht berühren.
Innenverpackung sichern
Etuis oder eine kleine Schachtel in Luftpolsterfolie einwickeln. Kleine Teile gehören in eine feste Innenverpackung, nicht lose in die Polsterung.
Doppelt verpacken
Die Innenverpackung rundum gepolstert in einen neuen, stabilen Außenkarton setzen und alle Hohlräume füllen. Von außen darf sich der Inhalt nicht ertasten lassen.
Außen neutral
Kein Juwelier- oder Markenname, kein „Schmuck“, keine Wertangabe auf dem Paket. Bedruckte Schachteln gehören nach innen.
Dokumentieren
Inhalt im offenen Karton fotografieren, mit Paketklebeband in H-Form verschließen und das Paket für den Verpackungsnachweis filmen.
Alle Schritte mit Film: Verpackungsanleitung.
Wertnachweis für Schmuck
Versichert ist nur Schmuck aus einem Kaufgeschäft, dessen Wert belegt ist: durch eine Rechnung, einen Kaufbeleg (auch zwischen Privatpersonen) oder ein vor dem Versand erstelltes Gutachten, jeweils mit Zahlungsnachweis. Fotografieren Sie den Beleg am einfachsten gleich mit. Kratzer, Schrammen und Gebrauchsspuren getragener Stücke sind nicht versichert, ebenso Gegenstände aus Glas, Porzellan, Keramik oder Kristall.
Alle Regeln: Versicherungsbedingungen im Überblick.
Erbstück, Geschenk oder Leihgabe
Schmuck, der nicht aus einem Kaufgeschäft stammt – ein Geschenk an die Familie, eine Leihgabe oder ein Muster –, befördern wir ausschließlich bei Einlieferung in einer Filiale und bis 500 € Warenwert je Sendung, ohne Transportversicherung (Haftung bis zum Warenwert); eine Abholung ist dafür nicht buchbar.
Was kostet der Versand?
| Sendung | 0,4 kg · 15 × 10 × 8 cm · Warenwert 2.000 € · Selbsteinlieferung |
|---|---|
| Transport (1 kg Frachtgewicht) | 26,95 € |
| Versicherung | 29,95 € |
| Gesamt inkl. MwSt. | 56,90 € |
Ein Preis für alle 26 Zielländer. Ihren eigenen Preis berechnen Sie im Preisrechner; verbindlich ist der Preis, den die Buchung vor der Zahlung anzeigt.
In welche Länder?
Ziel ist eines von 26 Ländern der EU – zum Beispiel Österreich, Niederlande, Belgien, Polen oder Schweden. Für jedes Land gibt es eine eigene Seite mit Postleitzahl-Format und Empfängerhinweis: alle Zielländer.
Häufige Fragen
Kann ich Modeschmuck mit Kristallen versenden?
Zugelassen ist Schmuck aus Gold, Silber und Platin. Gegenstände aus Glas, Porzellan, Keramik oder Kristall sind nach den Versicherungsbedingungen nicht versichert.
Wie verschicke ich mehrere Schmuckstücke zusammen?
Jedes Stück einzeln in Etui oder Beutel, alles zusammen in einer festen Innenverpackung und diese gepolstert in einem stabilen Außenkarton. Maßgeblich ist der gesamte Warenwert der Sendung.
Was gilt bis 500 € Warenwert?
Bei Selbsteinlieferung fällt bis 500 € Warenwert kein Versicherungsaufpreis an; eine Transportversicherung ist dann nicht Teil der Buchung. Bei Verlust oder Beschädigung während der Beförderung haften wir bis zum angegebenen Warenwert, höchstens bis 500 € je Sendung – wenn Sie die Sendung in einer zugelassenen Filiale eingeliefert haben, den Einlieferungsbeleg vorlegen, den Warenwert nachweisen (z. B. Kaufbeleg, Rechnung oder Gutachten; bei Ware ohne Kaufgeschäft eine nachvollziehbare Wertangabe) und den Schaden nach Ziffer 6 der AGB anzeigen (A 5 Abs. 6 der Besonderen Bedingungen). Bei Abholung ist die Versicherung immer Teil der Buchung.
