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Was ist das Frachtgewicht?
Jede Sendung hat zwei Gewichte: das Realgewicht, das die Waage zeigt, und das Volumengewicht, das sich aus den Maßen ergibt. Abgerechnet wird immer das größere der beiden – das Frachtgewicht. Hier zeigen wir Ihnen offen, wie wir rechnen.
Stand: 1. November 2026
Kurz gesagt
- Realgewicht
- Was die Waage zeigt – das fertig verpackte Paket mit Karton, Polsterung und Innenverpackung.
- Volumengewicht
- Länge × Breite × Höhe in Zentimetern ÷ 5.000. Es steht für den Platz, den das Paket im Laderaum braucht.
- Frachtgewicht
- Der größere der beiden Werte. Nach ihm richtet sich der Transportpreis: 26,95 € bis 2 kg, jedes weitere angefangene Kilogramm 3,00 €.
Zwei Gewichte – eines zählt
Das Realgewicht ist das tatsächliche Gewicht Ihrer Sendung, so wie sie auf den Weg geht: Wertgegenstand, Etui oder Innenschachtel, Polsterung, Außenkarton und Klebeband. Wiegen Sie deshalb immer das fertig verpackte Paket, nicht nur den Inhalt.
Das Volumengewicht rechnet die Größe des Pakets in Kilogramm um: Länge × Breite × Höhe in Zentimetern, geteilt durch 5.000. Ein großer Karton hat damit ein hohes Volumengewicht, ganz gleich, wie leicht der Inhalt ist – das Schaubild oben rechnet es an einem Beispiel vor.
Das Frachtgewicht ist der größere der beiden Werte. Ist das Paket klein und schwer, zählt das Realgewicht. Ist es leicht und groß, zählt das Volumengewicht. Einen Mittelwert oder eine Summe bilden wir nicht.
Warum es das Volumengewicht gibt
Fahrzeuge, Container und Sortieranlagen haben nicht nur eine Grenze beim Gewicht, sondern auch beim Platz. Ein großer, aber leichter Karton belegt im Laderaum so viel Raum wie ein schwerer Karton gleicher Größe – und verdrängt damit andere Sendungen. Würde nur das Realgewicht zählen, bezahlten kleine, schwere Pakete den Platz der großen mit. Das Volumengewicht verteilt die Kosten deshalb nach dem, was eine Sendung tatsächlich beansprucht: Gewicht oder Raum, je nachdem, was überwiegt. Diese Abrechnung ist im Paket- und Frachtverkehr verbreitet.
So rechnen wir – Schritt für Schritt
Realgewicht wiegen
Sie wiegen das fertig verpackte Paket. In der Buchung geben Sie das Gewicht in Kilogramm an, auf Wunsch mit bis zu drei Nachkommastellen (also grammgenau), zum Beispiel 1,25 kg.
Maße in ganzen Zentimetern
Sie messen Länge, Breite und Höhe des verpackten Pakets. Die Buchung nimmt nur ganze Zentimeter an; runden Sie angefangene Zentimeter auf (aus 30,2 cm werden 31 cm).
Volumengewicht berechnen
Länge × Breite × Höhe ÷ 5.000. Die Buchung rechnet grammgenau und rundet auf volle Gramm auf.
Den größeren Wert nehmen
Der größere der beiden Werte ist das Frachtgewicht. Sind beide gleich, ist es eben dieser Wert.
Preis nach angefangenen Kilogramm
Bis 2 kg Frachtgewicht kostet der Transport 26,95 €. Darüber kommt für jedes angefangene Kilogramm 3,00 € hinzu: Liegt das Frachtgewicht auch nur ein Gramm über einer vollen Kilogrammzahl, wird das nächste Kilogramm berechnet; genau auf der vollen Zahl bleibt es bei dieser. Alle Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Transportpreis je Frachtgewicht
- bis 2 kg26,95 €
- bis 3 kg29,95 €
- bis 4 kg32,95 €
- bis 5 kg35,95 €
- bis 6 kg38,95 €
- bis 7 kg41,95 €
- bis 8 kg44,95 €
- bis 9 kg47,95 €
- bis 10 kg50,95 €
- bis 11 kg53,95 €
- bis 12 kg56,95 €
- bis 13 kg59,95 €
- bis 14 kg62,95 €
- bis 15 kg65,95 €
- bis 16 kg68,95 €
- bis 17 kg71,95 €
- bis 18 kg74,95 €
- bis 19 kg77,95 €
- bis 20 kg80,95 €
Zuschläge für Abholung, Sperrgut und Versicherung hängen nicht vom Frachtgewicht ab; sie stehen in der Preisliste.
Richtig messen und wiegen
- Erst verpacken, dann messen. Maßgeblich ist das versandfertige Paket (Ziffer 3 Abs. 9 der AGB), nicht die Uhrenbox oder das Etui darin.
- An der größten Ausdehnung messen. Wölbt sich der Karton, messen Sie an der dicksten Stelle. Die Länge ist immer die längste Seite.
- Auf volle Zentimeter aufrunden. 30,2 cm geben Sie als 31 cm an.
- Mit allem wiegen. Karton, Polsterung, Innenverpackung und Klebeband gehören dazu. Haben Sie keine Paketwaage, wiegen Sie sich auf der Personenwaage einmal mit und einmal ohne Paket und nehmen die Differenz.
- Maßband an die längste Seite. Im Video für den Verpackungsnachweis zeigen Sie das Maßband an der längsten Seite – so ist die Größe Ihres Pakets festgehalten.
Durchgerechnete Beispiele
Alle Beispiele zeigen den Transportpreis nach Frachtgewicht, ohne Zuschläge für Abholung, Sperrgut oder Versicherung.
Beispiel 1 · Das Realgewicht zählt
Kleines, schweres Paket
Taschenuhren-Sammlung in einer Holzkassette
- Realgewicht
- 3,4 kg
- Maße
- 25 × 20 × 12 cm
- Volumengewicht
- 25 × 20 × 12 ÷ 5.000 = 1,2 kg
- Frachtgewicht
- 3,4 kg (Realgewicht)
- Abgerechnet
- 4 kg
- Transportpreis
- 32,95 €
Die Waage zeigt mehr als die Maße ergeben. Abgerechnet wird das Realgewicht.
Beispiel 2 · Das Volumengewicht zählt
Leichtes, großes Paket
Uhrenbox, großzügig in einem großen Umzugskarton verpackt
- Realgewicht
- 1,2 kg
- Maße
- 50 × 40 × 30 cm
- Volumengewicht
- 50 × 40 × 30 ÷ 5.000 = 12 kg
- Frachtgewicht
- 12 kg (Volumengewicht)
- Abgerechnet
- 12 kg
- Transportpreis
- 56,95 €
Das Paket ist leicht, braucht aber viel Platz. Abgerechnet wird das Volumengewicht.
Beispiel 3 · Passend verpackt
Dieselbe Uhrenbox, passender Karton
Uhrenbox, doppelt verpackt und rundum gepolstert in einem passenden Karton
- Realgewicht
- 1,1 kg
- Maße
- 30 × 25 × 20 cm
- Volumengewicht
- 30 × 25 × 20 ÷ 5.000 = 3 kg
- Frachtgewicht
- 3 kg (Volumengewicht)
- Abgerechnet
- 3 kg
- Transportpreis
- 29,95 €
Gleicher Inhalt, gleich gut geschützt – nur ohne leeren Raum.
Gegenüber dem großen Karton aus Beispiel 2 (56,95 €) sparen Sie 27,00 €.
Beispiel 4 · Grenzfall
Ein Zentimeter macht den Unterschied
Schmuckkassette mit Ringen und Ketten
- Realgewicht
- 1,5 kg
- Maße
- 36 × 28 × 10 cm
- Volumengewicht
- 36 × 28 × 10 ÷ 5.000 = 2,016 kg
- Frachtgewicht
- 2,016 kg (Volumengewicht)
- Abgerechnet
- 3 kg
- Transportpreis
- 29,95 €
Knapp über der Grenze von 2 kg beginnt das nächste Kilogramm.
Mit einem Karton von 35 × 28 × 10 cm wären es 1,96 kg Volumengewicht – abgerechnet bis 2 kg für 26,95 €. Wählen Sie den Karton passend; das tatsächliche Maß geben Sie immer aufgerundet an.
Passend verpacken spart – sicher verpacken bleibt Pflicht
Das Volumengewicht belohnt einen passenden Karton: Wählen Sie ihn so, dass rundum Platz für die Polsterung bleibt, aber nicht mehr. Wie die Beispiele zeigen, kann derselbe Inhalt im passenden Karton deutlich günstiger reisen.
Sparen Sie aber nie an der Verpackung selbst. Die Sendung muss doppelt verpackt sein – Innenverpackung in einem festen Außenkarton –, rundum gepolstert und von außen neutral (A 10 der Besonderen Bedingungen, Ziffer 3 Abs. 8 der AGB). Versandtaschen, Briefumschläge und dünnwandige Kartons sind nicht zulässig. Schäden durch fehlende oder mangelhafte Verpackung sind nicht versichert (Ziffer 7 Abs. 1 der AGB). Wie das geht, zeigt die Verpackungsanleitung.
Grenzen und Sperrgut
| Realgewicht | höchstens 10 kg |
|---|---|
| Frachtgewicht | höchstens 20 kg |
| Längste Seite | höchstens 150 cm |
| Sperrgutzuschlag | + 49,95 €, wenn die längste Seite bei Selbsteinlieferung mindestens 121 cm oder bei Abholung mindestens 101 cm beträgt |
Beide Gewichtsgrenzen gelten nebeneinander: Ein Paket darf höchstens 10 kg wiegen, auch wenn sein Volumengewicht darunter liegt; und es darf höchstens 20 kg Frachtgewicht haben, auch wenn es leicht ist. Der Sperrgutzuschlag richtet sich allein nach der längsten Seite, nicht nach dem Gewicht. Sendungen über diesen Grenzen nehmen wir über WERT PAKET.EU nicht an (A 9 der Besonderen Bedingungen).
Wenn die Angaben nicht stimmen
Den Preis rechnet die Buchung aus Ihren Angaben. Für die Abrechnung maßgeblich ist aber das Gewicht bzw. Volumengewicht, das wir oder der beauftragte Logistikdienstleister ermitteln (Ziffer 3 Abs. 1 der AGB). Das verpackte Paket muss in Gewicht und Maßen Ihren Angaben entsprechen (Ziffer 3 Abs. 9 der AGB).
Sind Maße oder Gewicht zu niedrig angegeben, zahlen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten (Ziffer 3 Abs. 5 der AGB):
- den Unterschied zu dem Preis, der sich bei richtigen Angaben nach der Preisliste ergeben hätte – zum Beispiel ein höheres Frachtgewicht oder den Sperrgutzuschlag,
- Nachbelastungen des Logistikdienstleisters, soweit sie über diesen Unterschied hinausgehen,
- zusätzlich eine pauschale Mehraufwandsentschädigung nach Ziffer 3 Abs. 5 der AGB; Sie können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.
Überschreitet eine Sendung eine der Grenzen, kann die Annahme verweigert oder die Sendung zurückgegeben werden (Ziffer 2 Abs. 4 der AGB). Messen und wiegen Sie deshalb lieber einmal mehr.
Selbst nachrechnen
Noch Fragen?
Wir rechnen Ihnen das Frachtgewicht gern vor: Telefon 089 201 75 880 (Mo–Fr 9–17 Uhr) oder E-Mail office@mpe-dwl.com. Weitere Antworten finden Sie unter Fragen und Kontakt.
