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Versicherungs­bedingungen im Überblick

Was versichert ist, was es kostet und was Sie selbst tun müssen, damit der Versicherungsschutz trägt – verständlich zusammengefasst.

Stand: 1. November 2026

Diese Seite erläutert die Regeln zur Transportversicherung bei WERT PAKET.EU. Verbindlich sind die Besonderen Bedingungen WERT PAKET.EU (Teil A) und unsere AGB (Teil B) sowie die Versicherungsbedingungen unseres Versicherungspartners, deren wesentliche Punkte wir hier zusammenfassen. Weicht diese Übersicht davon ab, gehen diese Bedingungen vor.

Bitte vor der Buchung lesen

  • Ware aus einem Kaufgeschäft. Abholung und Selbsteinlieferung über 500 € Warenwert sind nur für Ware aus einem Kaufgeschäft buchbar, deren Wert durch eine Rechnung oder einen Kaufbeleg (auch zwischen Privatpersonen) oder durch ein vor dem Versand erstelltes Gutachten belegt ist – jeweils zusammen mit einem Zahlungsnachweis. Ware ohne Kaufgeschäft, etwa Geschenke, Leihgaben, Muster oder Sendungen zur Reparatur oder innerhalb der Familie, können Sie nur in der Filiale bis 500 € Warenwert einliefern, ohne Aufpreis und ohne Transportversicherung; es gilt die Haftung bis zum Warenwert.
  • Bis 500 € ohne Transportversicherung. Ist keine Transportversicherung Teil Ihrer Buchung, haften wir bis zum angegebenen Warenwert, höchstens bis 500 € je Sendung – mit Einlieferungsbeleg und Wertnachweis (Einzelheiten).
  • Fotos vor jedem Versand. Fotografieren Sie den Inhalt im offenen Karton und das fertig verschlossene Paket, bevor Sie es übergeben.
  • Schaden sofort melden. Melden Sie uns einen Schaden oder Verlust unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem planmäßigen Zustelltermin, in Textform (etwa per E-Mail). Sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
  • Münzen. Münzen befördern wir ausschließlich bei Einlieferung in einer Filiale und bis 500 € Warenwert; eine Versicherung über den Versicherungsaufpreis ist für Münzen nicht buchbar. Es gilt die Haftung bis zum Warenwert.

Wer versichert Ihre Sendung?

Die MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt) ist kein Versicherer. Ist eine Transportversicherung Teil Ihrer Buchung – bei Selbsteinlieferung ab einem Warenwert über 500 €, bei Abholung immer –, decken wir sie im Auftrag des Versenders über unseren Versicherungspartner ein. Dafür übermitteln wir die nötigen Angaben zu Ihrer Sendung (Auftrags- und Sendungsnummer, Warenwert, Zielland); im Schadensfall zusätzlich die Schadensunterlagen (Datenschutzerklärung, Abschnitt 8).

Die Versicherung gilt für die gebuchte Beförderung Ihrer Sendung ab Deutschland in eines der 26 Zielländer. Gebiete, die wir nicht bedienen, sind auch nicht versichert: die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, die französischen Überseegebiete (z. B. Réunion, Guadeloupe), die Åland-Inseln, der Berg Athos, Livigno und Campione d'Italia, Grönland, die Färöer, San Marino, die Vatikanstadt sowie der Nordteil Zyperns.

Wann der Schutz beginnt und endet

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn die vorschriftsmäßig verpackte Sendung am Schalter einer Filiale eingeliefert oder dem Paketboten übergeben wird. Er endet mit der Zustellung an den Empfänger gegen dessen Unterschrift, spätestens aber 14 Tage nach der Übergabe. Wird eine Sendung zugestellt und anschließend an Sie zurückgeschickt, ist dieser Rückweg nicht versichert.

Versicherungssumme und Kosten

Versicherungssumme ist der Warenwert, den Sie bei der Buchung angeben. Er darf 25.000 € je Sendung nicht übersteigen; Sendungen mit höherem Wert nehmen wir über WERT PAKET.EU nicht an. Der angegebene Wert darf nicht höher sein als der Wert auf Ihrer Rechnung, Ihrem Kaufbeleg oder Ihrem Gutachten.

Versicherung nach Übergabeweg und Warenwert
ÜbergabewegWarenwert bis 500 €Warenwert über 500 € bis 25.000 €
Selbsteinlieferung in einer Filiale der Deutschen Postohne Versicherungsaufpreis, keine Transportversicherung; Haftung bis zum Warenwert nach A 5 Abs. 6 der Besonderen BedingungenVersicherung ist Teil der Buchung: 1,25 % des gesamten Warenwerts + 4,95 €
Abholung durch einen PaketbotenVersicherung ab dem ersten Euro: 1,25 % des Warenwerts + 4,95 €1,25 % des gesamten Warenwerts + 4,95 €

Die Prämie berechnet sich auf den gesamten angegebenen Warenwert, nicht nur auf den Teil über 500 €. Die Bearbeitungspauschale von 4,95 € fällt je Sendung an. Alle Preise in Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer; den verbindlichen Preis zeigt die Buchung vor der Zahlung.

Rechenbeispiele
WarenwertÜbergabewegVersicherung
300 €Abholung8,70 €
1.000 €Selbsteinlieferung17,45 €
2.000 €Selbsteinlieferung29,95 €
10.000 €Selbsteinlieferung129,95 €
25.000 €Selbsteinlieferung317,45 €

Münzen befördern wir ausschließlich bei Einlieferung in einer Filiale und bis 500 € Warenwert je Sendung – maßgeblich ist der Warenwert der ganzen Sendung, auch wenn außer Münzen noch andere Ware darin ist; eine Versicherung über den Versicherungsaufpreis ist für Münzen nicht buchbar. Sendungen mit Münzen holen wir nicht ab. Für Münzen gilt die Haftung ohne Transportversicherung (nächster Abschnitt).

Haftung ohne Transportversicherung

Bei Selbsteinlieferung bis 500 € Warenwert, bei Sammlermünzen und bei Ware ohne Kaufgeschäft ist keine Transportversicherung Teil Ihrer Buchung. Für diese Sendungen haften wir nach A 5 Abs. 6 der Besonderen Bedingungen bei Verlust oder Beschädigung während der Beförderung bis zum angegebenen Warenwert, höchstens bis 500 € je Sendung. Voraussetzung ist, dass Sie

  • die Sendung am Schalter einer zugelassenen Filiale eingeliefert haben (A 3 Abs. 1, siehe Richtig übergeben),
  • den Einlieferungsbeleg vorlegen,
  • den Warenwert nachweisen – etwa durch Kaufbeleg, Rechnung oder Gutachten, bei Ware ohne Kaufgeschäft durch eine nachvollziehbare Wertangabe – und
  • den Schaden nach Ziffer 6 der AGB anzeigen (Beschädigung spätestens 10 Tage nach der Annahme, Verlust spätestens 21 Tage nach der Übernahme der Sendung).

Ziffer 5 Abs. 3 der AGB bleibt unberührt: Ist die Wertangabe zu niedrig, ist die Haftung auf die angegebene Wertangabe begrenzt. Eine Transportversicherung über unseren Versicherungspartner ist erst bei Selbsteinlieferung über 500 € Warenwert und bei jeder Abholung ab dem ersten Euro Teil der Buchung; für Münzen und für Ware ohne Kaufgeschäft ist sie nicht buchbar. Die folgenden Abschnitte zum Versicherungsschutz gelten für versicherte Sendungen.

Was ist versichert?

Ist die Transportversicherung Teil Ihrer Buchung, ist der Inhalt Ihrer Sendung während des Transports gegen Verlust, Diebstahl (ganz oder teilweise) und Beschädigung versichert. Versichert ist die Ware selbst; Folgeschäden, Schäden durch Verspätung und entgangener Gewinn gehören nicht dazu. Einen Selbstbehalt sehen die Versicherungsbedingungen für die bei uns zugelassenen Waren nicht vor.

Über WERT PAKET.EU befördern wir:

  • Armband- und Taschenuhren
  • Schmuck aus Gold, Silber und Platin
  • Perlen und Perlenschmuck
  • Diamanten und andere Edelsteine, gefasst oder lose
  • reine Sammlermünzen – nur bei Einlieferung in einer Filiale und bis 500 € Warenwert, ohne Transportversicherung, mit Haftung bis zum Warenwert.

Die Abgrenzung zu Anlagemünzen erklären die Besonderen Bedingungen und der Abschnitt Was darf rein auf unserer Startseite.

Was ist nicht versichert?

  • Ware ohne Kaufgeschäft oder ohne Wertnachweis (Rechnung, Kaufbeleg oder vor dem Versand erstelltes Gutachten, jeweils mit Zahlungsnachweis) – etwa Geschenke, Leihgaben, Muster, Reparatursendungen oder Sendungen innerhalb der Familie. Solche Ware können Sie nur in der Filiale bis 500 € Warenwert einliefern, ohne Aufpreis; es gilt die Haftung bis zum Warenwert.
  • Münzen – eine Versicherung über den Versicherungsaufpreis ist für Münzen nicht buchbar; es gilt die Haftung bis zum Warenwert.
  • Güter, die wir nicht befördern: Bargeld und andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Anlagemetalle (Barren und Anlagemünzen, etwa Krügerrand, Maple Leaf oder Philharmoniker) sowie alle weiteren nach Ziffer 2 Abs. 3 der AGB ausgeschlossenen Sendungen.
  • Gegenstände und Kunstobjekte aus Glas, Porzellan, Keramik oder Kristall.
  • Kratzer, Schrammen, Verformungen und andere rein äußerliche Schäden sowie Gebrauchsspuren gebrauchter Gegenstände.
  • Funktionsstörungen von Uhrwerken und anderen Mechaniken, die nicht erkennbar auf ein Ereignis während des Transports zurückgehen, sowie Gegenstände, die schon vor dem Versand beschädigt oder geschwächt waren.
  • Schäden durch fehlende, ungeeignete oder mangelhafte Verpackung (Ziffer 7 Abs. 1 der AGB), auch Rost oder Oxidation bei unzureichender Verpackung – siehe Verpackungsanleitung.
  • Sendungen, die ohne Unterschrift zugestellt wurden, weil Sie oder der Empfänger das mit dem Zusteller vereinbart haben – etwa beim Nachbarn, im Briefkasten oder an einem Ablageort (siehe Zustellung).
  • Sendungen, die nicht am Schalter einer zugelassenen Filiale eingeliefert wurden, etwa in einem Paketshop, an einer Paketannahmestelle, Packstation oder Poststation (siehe Richtig übergeben).
  • Schäden, die der Versender oder seine Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (vgl. Ziffer 7 Abs. 1 der AGB).
  • Beschlagnahme und andere Maßnahmen von Behörden, Krieg, Terror, Unruhen und Streik.
  • Sendungen mit einem tatsächlichen Wert über 25.000 €.

Aus Gründen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Einhaltung europäischer und internationaler Sanktionsvorschriften befördern wir weder Bargeld noch Anlagemetalle. Das ist eine Entscheidung unseres Unternehmens.

Ihre Pflichten als Versender

Die Versicherungs- und Beförderungsbedingungen verlangen von Ihnen einige Vorkehrungen. Werden sie nicht eingehalten, kann das den Versicherungsschutz gefährden.

  1. Den tatsächlichen Warenwert angeben und belegen

    Geben Sie bei der Buchung den tatsächlichen Wert an. Halten Sie schon vor dem Versand einen Wertnachweis bereit: Rechnung, Kaufbeleg (auch zwischen Privatpersonen) oder ein vor dem Versand erstelltes Gutachten, jeweils mit Zahlungsnachweis. Die Wertangabe darf den Wert auf diesem Beleg nicht übersteigen. Ist die Wertangabe zu niedrig, ist die Haftung auf die angegebene Wertangabe begrenzt (Ziffer 5 Abs. 3 der AGB).

  2. Fest, doppelt und neutral verpacken

    Neue, feste Verpackung, doppelt: der Inhalt in einer eigenen Innenverpackung, rundum gepolstert in einem stabilen Außenkarton. Von außen darf sich der Inhalt nicht ertasten lassen, und nichts darf auf Art oder Wert hinweisen – keine Warenbezeichnung, keine Marken-, Firmen- oder Shopnamen, keine Internetadresse. Ist ein Zoll- oder Begleitformular nötig, gehört es unter das Versandlabel. In weichen Versandtaschen oder dünnen Kartons wäre der Inhalt höchstens bis 200 € je Sendung gedeckt; bei uns sind sie deshalb nicht zulässig. Wie das geht, zeigt die Verpackungsanleitung.

  3. Vor dem Versand fotografieren

    Die Versicherungsbedingungen verlangen vor jedem Versand ein Foto vom Inhalt und vom Paket. Fotografieren Sie den Inhalt mit Polsterung, bevor Sie den Karton schließen, und das fertig verschlossene Paket mit Label; filmen Sie es außerdem für den Verpackungsnachweis. Die Fotos vom Inhalt bewahren Sie unbearbeitet auf und legen sie im Schadensfall vor.

  4. Empfänger vollständig angeben

    Geben Sie Vor- und Nachname, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Empfängers an. Diese Angaben stehen auf dem Versandlabel.

  5. Richtig übergeben

    Liefern Sie die Sendung in Deutschland ein und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Zugelassen sind Filialen der Deutschen Post – eigene Filialen ebenso wie Partnerfilialen –, in denen Sie am Schalter auch Leistungen der Deutschen Post, von DHL oder der Postbank erwerben oder in Anspruch nehmen können (z. B. Briefmarken, Paketmarken, Einschreiben). Nicht zugelassen sind reine Paketshops und Paketannahmestellen – etwa in Kiosken, Tankstellen oder Geschäften –, die lediglich Pakete annehmen oder ausgeben, sowie Packstationen und Poststationen. Geben Sie das Paket am Schalter ab und lassen Sie sich einen Einlieferungsbeleg geben. Bei Abholung übergeben Sie das verschlossene Paket dem Paketboten.

  6. Den Empfänger informieren

    Sagen Sie dem Empfänger, dass die Sendung nur gegen seine Unterschrift zugestellt werden darf, und geben Sie ihm die Hinweise unter Im Schadensfall weiter.

  7. Keine Ansprüche aufgeben

    Verzichten Sie und der Empfänger gegenüber den an der Beförderung Beteiligten nicht auf Ansprüche, etwa durch eine Erklärung bei der Zustellung. Die Versicherung muss sich im Schadensfall an den Verursacher halten können.

Zustellung nur gegen Unterschrift

Versichert ist nur die Zustellung an den Empfänger gegen dessen Unterschrift. Vereinbaren Sie oder der Empfänger mit dem Zusteller, dass die Sendung ohne Unterschrift zugestellt wird – an einen Nachbarn, in den Briefkasten oder an einen Ablageort –, entfällt der Versicherungsschutz. Wird die Sendung in einen Paketshop oder an eine Abholstelle umgeleitet, kann der Versicherungsschutz entfallen oder begrenzt sein. Geht eine solche Zustellung auf einen Fehler des Zustellers zurück, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Bitte erteilen Sie deshalb keine Abstellgenehmigung und bitten Sie den Empfänger, keine Umleitung zu einem Nachbarn, einem Ablageort oder einer Abholstelle zu veranlassen.

Im Schadensfall

Meldefrist für den Versicherungsschutz: Melden Sie uns einen Schaden, einen Verlust oder einen Diebstahl unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem planmäßigen Zustelltermin, in Textform – am einfachsten per E-Mail an office@mpe-dwl.com. Die Fristen nach Ziffer 6 der AGB und Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Was der Empfänger bei der Zustellung tun muss

  • Die Sendung vor dem Unterschreiben von außen prüfen. Der Empfänger darf das Paket im Beisein des Zustellers prüfen, auch wenn der Zusteller das ablehnt.
  • Äußerlich erkennbare Schäden genau und deutlich auf dem Zustellbeleg vermerken und den Vermerk vom Zusteller bestätigen lassen. Wer ohne Vorbehalt quittiert, nimmt die Sendung als in Ordnung an und kann seinen Anspruch verlieren.
  • Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken auffallen, sofort an Sie bzw. an uns melden. Gegenüber dem Beförderer sind sie innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet (vgl. Art. 30 Abs. 1 CMR); für den Versicherungsschutz zählt die kürzere Meldefrist oben.
  • Verpackung und Polstermaterial vollständig aufbewahren, Paket und Inhalt im Anlieferzustand fotografieren und den Schaden nicht vergrößern.

Geben Sie diese Hinweise bitte an den Empfänger weiter. Ohne Feststellung des Schadens bei der Ablieferung kann die Regulierung auch bei einwandfreien Versandfotos scheitern.

Was Sie uns melden und senden

Melden Sie uns den Schaden innerhalb der Meldefrist oben. Für unsere Haftung als Beförderer gelten zusätzlich die Fristen nach Ziffer 6 Abs. 1 der AGB (Beschädigung spätestens 10 Tage nach der Annahme, Verlust spätestens 21 Tage nach der Übernahme der Sendung). Bitte senden Sie mit:

  • Auftragsnummer (MPE-WPK-…) und Sendungsnummer bzw. das Versandlabel,
  • eine kurze, klare Beschreibung des Schadens,
  • eine Kopie Ihres Ausweises, bei Firmen einen Nachweis des Unternehmens,
  • Ihre Fotos vom Inhalt und vom Paket vor dem Versand sowie Ihren Verpackungsnachweis,
  • den Wertnachweis (Rechnung, Kaufbeleg oder Gutachten) mit Zahlungsnachweis,
  • bei Beschädigung: Fotos der Ware und der Verpackung im Anlieferzustand und eine Kopie des Vermerks auf dem Zustellbeleg,
  • bei Diebstahl: eine Kopie Ihrer Anzeige bei der Polizei – erstatten Sie sie bitte umgehend,
  • bei Selbsteinlieferung den Einlieferungsbeleg.

Bei Verlust holen wir die Bestätigung der Nichtzustellung beim beauftragten Logistikdienstleister ein. Taucht eine als verloren gemeldete Sendung später doch auf, ist sie anzunehmen; eine bereits gezahlte Entschädigung ist dann zurückzuzahlen, soweit kein versicherter Schaden vorliegt. Die Versicherung kann weitere Unterlagen anfordern und den Fall prüfen.

Wie entschädigt wird

Wir leiten den Schaden an unseren Versicherungspartner weiter und begleiten die Regulierung. Ersatz erfolgt nur bis zur gebuchten Versicherungssumme nach den Versicherungs- und Beförderungsbedingungen und höchstens in Höhe des nachgewiesenen Schadens; maßgeblich ist der belegte Verkaufswert. Was Sie vom Beförderer oder einem anderen Verantwortlichen als Ersatz erhalten, wird angerechnet – an einem Schaden soll niemand verdienen.

Kurz gefragt

Welche Sendungen sind versichert?

Bei Selbsteinlieferung Sendungen mit einem Warenwert über 500 €, bei Abholung jede Sendung ab dem ersten Euro – jeweils nur für Waren aus einem Kaufgeschäft, deren Wert mit Rechnung, Kaufbeleg oder vor dem Versand erstelltem Gutachten und einem Zahlungsnachweis belegt ist.

Was gilt bei Sendungen ohne Transportversicherung?

Bei Verlust oder Beschädigung während der Beförderung haften wir bis zum angegebenen Warenwert, höchstens bis 500 € je Sendung – wenn Sie die Sendung in einer zugelassenen Filiale eingeliefert haben, den Einlieferungsbeleg vorlegen, den Warenwert nachweisen (z. B. Kaufbeleg, Rechnung oder Gutachten; bei Ware ohne Kaufgeschäft eine nachvollziehbare Wertangabe) und den Schaden nach Ziffer 6 der AGB anzeigen (A 5 Abs. 6 der Besonderen Bedingungen). Das betrifft die Selbsteinlieferung bis 500 € Warenwert, Sammlermünzen und Ware ohne Kaufgeschäft. Eine Transportversicherung über unseren Versicherungspartner ist erst bei Selbsteinlieferung über 500 € und bei jeder Abholung Teil der Buchung.

Kann ich ein Geschenk oder eine Reparatursendung versenden?

Ja, aber nur bei Selbsteinlieferung in einer Filiale bis 500 € Warenwert, ohne Aufpreis und ohne Transportversicherung, mit Haftung bis zum Warenwert. Abholung und Sendungen über 500 € nehmen wir nur für Ware aus einem Kaufgeschäft mit Wertnachweis und Zahlungsnachweis an. Das gilt auch für Leihgaben, Muster und Sendungen innerhalb der Familie.

Kann ich Münzen versichern?

Nein. Münzen befördern wir ausschließlich bei Einlieferung in einer Filiale und bis 500 € Warenwert; eine Versicherung über den Versicherungsaufpreis ist für Münzen nicht buchbar. Sendungen mit Münzen holen wir nicht ab. Es gilt die Haftung bis zum Warenwert, höchstens bis 500 € je Sendung (A 5 Abs. 6 der Besonderen Bedingungen).

Bis wann muss ich einen Schaden melden?

Unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem planmäßigen Zustelltermin, in Textform an uns (E-Mail an office@mpe-dwl.com). Die Fristen nach Ziffer 6 der AGB und Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Mit der Übergabe der vorschriftsmäßig verpackten Sendung am Schalter oder an den Paketboten; er endet mit der Zustellung gegen Unterschrift, spätestens 14 Tage nach der Übergabe.

Was gilt, wenn das Paket beim Nachbarn landet?

Haben Sie oder der Empfänger eine Zustellung ohne Unterschrift vereinbart – beim Nachbarn, im Briefkasten, an einem Ablageort –, entfällt der Versicherungsschutz. War es ein Fehler des Zustellers, bleibt er bestehen.

Welche Fotos brauche ich?

Vor jedem Versand ein Foto vom Inhalt im offenen Karton und eines vom verschlossenen Paket. Bewahren Sie die Fotos unbearbeitet auf; im Schadensfall senden Sie sie uns mit.

Verhältnis zu den AGB

Für jede Buchung gelten die Besonderen Bedingungen WERT PAKET.EU (Teil A) und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B); die Besonderen Bedingungen gehen bei Widersprüchen vor. Für die Versicherung maßgeblich sind vor allem die Regeln zu Warenwert und Versicherung, zu ausgeschlossenen Gütern und Sammlermünzen und zur Verpackung in Teil A sowie Ziffer 5 (Haftung), Ziffer 6 (Schadenanzeige) und Ziffer 7 (Warentransportversicherung) der AGB.

Fragen zur Versicherung beantworten wir gern: Telefon 089 201 75 880 (Mo–Fr 9–17 Uhr) oder E-Mail office@mpe-dwl.com.