Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Oktober 2026
Für alle über WERT PAKET.EU angefragten und beauftragten Leistungen der MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt) gelten die nachstehenden Besonderen Bedingungen WERT PAKET.EU (Teil A) und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B). Bei Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen vor (Ziffer 1 Abs. 3 der AGB). Verbraucher beachten bitte zusätzlich die Widerrufsbelehrung.
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Teil A – Besondere Bedingungen WERT PAKET.EU
A 1. Geltungsbereich
Diese Besonderen Bedingungen gelten für Sendungen, die über WERT PAKET.EU angefragt oder beauftragt werden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B); bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen vor.
A 2. Leistungsgebiet
Wir befördern über WERT PAKET.EU ausschließlich Sendungen mit Abgangsort in Deutschland und Bestimmungsort in einem der folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Sendungen innerhalb Deutschlands sowie Sendungen in die Schweiz, nach Norwegen und in das Vereinigte Königreich nehmen wir über WERT PAKET.EU nicht an. Ebenfalls nicht bedient werden Gebiete außerhalb des Zoll- oder Mehrwertsteuergebiets der Europäischen Union oder außerhalb des Geltungsbereichs des Unionsrechts: die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, die französischen Überseegebiete (z. B. Réunion, Guadeloupe), die Åland-Inseln, der Berg Athos, Livigno und Campione d'Italia, Grönland, die Färöer, San Marino, die Vatikanstadt sowie der Nordteil Zyperns.
A 3. Übergabe der Sendung
(1) Der Kunde wählt bei der Buchung einen der folgenden Übergabewege:
- Selbsteinlieferung: Der Kunde liefert die Sendung selbst am Schalter einer zugelassenen Filiale der Deutschen Post in Deutschland gegen Einlieferungsbeleg ein. Zugelassen sind Filialen der Deutschen Post – eigene Filialen ebenso wie Partnerfilialen –, in denen am Schalter auch Leistungen der Deutschen Post, von DHL oder der Postbank erworben oder in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel Briefmarken, Paketmarken, Einschreiben). Nicht zugelassen sind reine Paketshops und Paketannahmestellen, etwa in Kiosken, Tankstellen oder sonstigen Geschäften, die lediglich Pakete annehmen oder ausgeben, sowie Packstationen und Poststationen. Die Einlieferung an einer nicht zugelassenen Stelle ist keine vertragsgemäße Übergabe der Sendung; in diesem Fall kann der Versicherungsschutz entfallen oder begrenzt sein. Die Frachtunterlagen erhält er nach Prüfung der Buchung per E-Mail. Den Einlieferungsbeleg bewahrt er auf.
- Abholung: Ein Paketbote holt die versandfertige Sendung an einem Werktag (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Abholort) an der angegebenen Adresse in Deutschland ab. Für Sendungen mit Münzen (A 8) oder mit Waren, die nicht aus einem Kaufgeschäft stammen (A 5 Abs. 3), ist die Abholung ausgeschlossen.
(2) Mit der Beförderung beauftragen wir Logistikdienstleister unserer Wahl (Ziffer 1 Abs. 2 der AGB). Eine bestimmte Lieferfrist schulden wir nicht (Ziffer 4 Abs. 3 der AGB).
(3) Als Empfängeradresse ist eine Hausanschrift anzugeben, unter der die Sendung dem Empfänger gegen Unterschrift zugestellt werden kann. Packstationen, Paketschließfächer, Paketshops und sonstige Abhol- oder Ausgabestellen sowie Postfächer sind als Empfängeradresse nicht zugelassen; Buchungen mit einer solchen Empfängeradresse nehmen wir nicht an. Veranlasst der Kunde oder der Empfänger nach der Übergabe eine Umleitung oder Ablage der Sendung an eine solche Stelle oder eine Zustellung ohne Unterschrift, geschieht dies auf eigenes Risiko; der Versicherungsschutz und die Haftung nach A 5 Abs. 6 können in diesem Fall entfallen.
A 4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung:
- Transport: 26,95 € bis 2 kg Frachtgewicht, für jedes weitere angefangene Kilogramm Frachtgewicht 3,00 €.
- Frachtgewicht ist der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht; das Volumengewicht ist Länge × Breite × Höhe in Zentimetern, geteilt durch 5.000.
- Abholung durch einen Paketboten: 9,90 €.
- Sperrgutzuschlag: 49,95 €, wenn die längste Seite bei Selbsteinlieferung mindestens 121 cm oder bei Abholung mindestens 101 cm beträgt.
- Versicherung nach A 5: 1,25 % des gesamten Warenwerts zuzüglich 4,95 € je Sendung.
(2) Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen (Ziffer 3 Abs. 2 der AGB). Die Zahlung erfolgt über PayPal. Der Preis wird bei der Buchung aus den Angaben des Kunden berechnet; macht der Kunde falsche Angaben zu Maßen, Gewicht, Inhalt oder Wert, gilt Ziffer 3 Abs. 5 der AGB.
A 5. Warenwert und Versicherung
(1) Der Kunde gibt bei der Buchung den tatsächlichen Warenwert der Sendung an. Der Warenwert darf 25.000 € nicht übersteigen (vgl. Ziffer 2 Abs. 3 der AGB); Sendungen mit höherem Wert nehmen wir über WERT PAKET.EU nicht an.
(2) Bei Selbsteinlieferung und einem Warenwert bis 500 € berechnen wir keinen Versicherungsaufpreis. Es gelten diese Bedingungen und die AGB; für die Haftung gilt Absatz 6.
(3) Bei Selbsteinlieferung mit einem Warenwert über 500 € sowie bei jeder Abholung, ab dem ersten Euro Warenwert, ist eine Transportversicherung über unseren Versicherungspartner Bestandteil der Buchung. Sie kostet 1,25 % des gesamten angegebenen Warenwerts zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 4,95 € je Sendung. Ersatz erfolgt nur bis zur gebuchten Versicherungssumme nach den Versicherungs- und Beförderungsbedingungen; Ziffer 5 Abs. 3 und Ziffer 7 der AGB gelten. Versicherungsschutz nach diesem Absatz besteht nur für Waren aus einem Kaufgeschäft, deren Wert durch Rechnung, Kaufbeleg (auch zwischen Privatpersonen) oder ein vor dem Versand erstelltes Gutachten jeweils mit Zahlungsnachweis belegt ist. Sendungen mit Waren, die nicht aus einem Kaufgeschäft stammen (z. B. Geschenke, Leihgaben, Muster, Reparatursendungen), befördern wir ausschließlich bei Selbsteinlieferung in einer Filiale bis zu einem Warenwert von 500 € je Sendung; eine Abholung ist für solche Sendungen ausgeschlossen. Maßgeblich ist der gesamte Warenwert der Sendung; der Kunde gibt bei der Buchung an, ob die gesamte Ware aus einem Kaufgeschäft stammt.
(4) Vor dem Verschließen fotografiert der Kunde den Inhalt mit der Polsterung im offenen Karton und bewahrt diese Aufnahmen zusammen mit dem Wertnachweis (Absatz 3) auf; im Schadensfall legt er sie vor. Das verschlossene Packstück dokumentiert er vor der Übergabe über den Link, den er mit der Buchungsbestätigung erhält (Verpackungsnachweis: Video oder Fotos von allen Seiten mit Verschluss, lesbarem Versandlabel und angelegtem Maßband); Fotos des Inhalts lädt er dort nicht hoch. Fehlen die Aufnahmen von Paket oder Inhalt, kann der Versicherungsschutz entfallen.
(5) Für den Versicherungsschutz nach Absatz 3 (Abholung; Selbsteinlieferung mit einem Warenwert über 500 €) ist jeder Schaden, Verlust oder Diebstahl unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach dem planmäßigen Zustelltermin, in Textform an die MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt) zu melden, unter Angabe der Sendungs- oder Auftragsnummer, mit einer Beschreibung des Schadens und mit den Fotos von Paket und Inhalt vor dem Versand (Absatz 4). Ist die Sendung äußerlich erkennbar beschädigt, ist der Schaden bei der Zustellung auf dem Zustellbeleg vorzubehalten; Verpackung und Inhalt sind bis zur Klärung aufzubewahren. Bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wird die Frist nach Satz 1 versäumt, kann der Versicherungsschutz entfallen. Die Fristen für die Schadensanzeige nach Ziffer 6 der AGB und die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
(6) Haftung bei Sendungen ohne Transportversicherung. Für Sendungen, für die keine Transportversicherung Bestandteil der Buchung ist (Selbsteinlieferung bis 500 € Warenwert, Sammlermünzen nach A 8, Waren ohne Kaufgeschäft nach Absatz 3), haftet die MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt) abweichend von Ziffer 5 Abs. 1 der AGB bei Verlust oder Beschädigung der Sendung während der Beförderung bis zum vom Kunden angegebenen Warenwert, höchstens bis 500 € je Sendung. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Sendung in einer zugelassenen Filiale eingeliefert hat (A 3 Abs. 1), den Einlieferungsbeleg vorlegt, den Warenwert nachweist (zum Beispiel durch Kaufbeleg, Rechnung oder Gutachten, bei Waren ohne Kaufgeschäft durch eine nachvollziehbare Wertangabe) und den Schaden nach Ziffer 6 der AGB anzeigt. Ziffer 5 Abs. 3 der AGB bleibt unberührt; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
A 6. Zugelassene Wertgegenstände
Zur Beförderung zugelassen sind Uhren, Schmuck, Perlen, Diamanten und andere Edelsteine sowie Sammlermünzen nach A 8. Die Pflichten zur wahrheitsgemäßen Wertangabe und zur Verpackung nach Ziffer 3 und Ziffer 5 der AGB gelten unverändert.
A 7. Ausgeschlossene Güter
Neben den in Ziffer 2 Abs. 3 der AGB genannten Sendungen (unter anderem Geld, Zahlungsmittel und Wertpapiere) befördern wir über WERT PAKET.EU keine Anlagemetalle. Anlagemetalle im Sinne dieser Bedingungen sind
- Anlagegold im Sinne von § 25c Abs. 2 UStG, das heißt Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln sowie Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt, und
- Barren und Münzen aus Silber, Platin oder Palladium, die üblicherweise wegen ihres Metallwerts gehandelt werden.
Aus Gründen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Einhaltung europäischer und internationaler Sanktionsvorschriften befördern wir weder Bargeld noch Anlagemetalle. Es handelt sich um eine Entscheidung unseres Unternehmens; ein gesetzliches Beförderungsverbot für diese Güter wird damit nicht behauptet. Der Kunde bestätigt bei der Buchung, dass die Sendung keine solchen Güter enthält.
A 8. Sammlermünzen
Münzen, die nicht unter A 7 fallen und deren Wert sich überwiegend aus ihrem Sammlerwert (etwa Seltenheit, Erhaltung oder Auflage) und nicht aus ihrem Metallwert ergibt, sind als Sammlermünzen zugelassen. Sammlermünzen – aus unedlem Metall ebenso wie aus Gold, Silber oder Platin – befördern wir ausschließlich bei Selbsteinlieferung in einer Filiale (A 3 Abs. 1) und nur bis zu einem Warenwert von 500 € je Sendung; maßgeblich ist der gesamte Warenwert der Sendung, auch wenn sie neben Münzen weitere Gegenstände enthält. Sendungen mit Münzen holen wir nicht ab. Bestehen Zweifel, hat der Kunde auf Verlangen Angaben zum Inhalt zu machen; Ziffer 2 Abs. 4 und 5 der AGB gelten.
A 9. Gewicht und Maße
Das tatsächliche Gewicht einer Sendung darf 10 kg, das Frachtgewicht 20 kg und die längste Seite 150 cm nicht übersteigen. Sendungen, die eine dieser Grenzen überschreiten, nehmen wir über WERT PAKET.EU nicht an; Ziffer 2 Abs. 4 der AGB gilt.
A 10. Verpackung
Der Kunde verpackt die Sendung selbst (Ziffer 3 Abs. 8 der AGB): in einem stabilen Umkarton, mit Polsterung, die den Inhalt unbeweglich hält, und ohne äußere Hinweise auf Inhalt oder Wert.
Teil B – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 22. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB" genannt, gelten für alle Verträge mit der Firma MPE.EXPRESS DWL München UG über die Vermittlung und Beförderung von Sendungen im nationalen und internationalen Bereich.
(2) MPE.EXPRESS DWL München UG kann sich zur Durchführung ihrer Verpflichtungen eines Transportdienstleisters ihrer Wahl bedienen, im Folgenden „Logistikdienstleister" bzw. „Paketdienst" genannt.
(3) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, ausdrücklich genannte spezielle Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden ausschließlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung Anwendung.
2. Vertragsverhältnis — Begründung und Ausschlüsse
(1) Der Vertragsabschluss kommt wie folgt zustande: Der Kunde erteilt den Auftrag in elektronischer Form (durch Ausfüllen des elektronischen Formulars und dessen Absendung) oder durch direkte Übergabe bzw. Übersendung des ausgedruckten und ausgefüllten Formulars per Telefax oder per Brief (= Angebot). MPE.EXPRESS DWL München UG nimmt den Auftrag durch Unterzeichnung des vom Kunden ausgefüllten Frachtbriefes auf Grundlage dieser AGB an. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Sämtliche Daten des Kunden werden entsprechend den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) elektronisch gespeichert und verarbeitet. Der Kunde erklärt sich mit der Datenverarbeitung einverstanden. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur insoweit, als dies zur vertragsgemäßen Erfüllung erforderlich ist.
(3) Die MPE.EXPRESS DWL München UG schließt keinen Vertrag über die Vermittlung und Beförderung folgender Sendungen (ausgeschlossene Sendungen), wobei Mitarbeiter der MPE.EXPRESS DWL München UG und sonstige Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt sind, Verträge über die Vermittlung und Beförderung solcher Sendungen zu schließen: Sendungen, die Geld, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können; Glas oder Porzellan; Sammelkarten über 25.000 € Wert; Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000 EURO; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 5 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können; Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; Sendungen, die Tierkadaver oder Teile derselben enthalten.
(4) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Inhalt usw.) oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es der MPE.EXPRESS DWL München UG oder dem beauftragten Logistikdienstleister frei, die Annahme der Sendung zu verweigern oder eine bereits versehentlich übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Entgelt gemäß der MPE.EXPRESS DWL München UG Preisliste zu erheben. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf ausgeschlossene Sendungen oder auf sonstige Vertragsverstöße der Absender auf Verlangen der MPE.EXPRESS DWL München UG oder des beauftragten Logistikdienstleisters Angaben dazu verweigert.
(5) Erlangt die MPE.EXPRESS DWL München UG oder der beauftragte Logistikdienstleister erst nach Übergabe der Sendung Kenntnis davon, dass die Sendung ausgeschlossene Güter enthält, oder verweigert der Absender auf Verlangen der MPE.EXPRESS DWL München UG oder des beauftragten Logistikdienstleisters bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter Angaben dazu, behält sich MPE.EXPRESS DWL München UG bereits jetzt die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung vor. MPE.EXPRESS DWL München UG oder der beauftragte Logistikdienstleister sind nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß Absatz 3 verpflichtet; sie sind jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse nach Rücksprache mit dem Versender zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt.
(6) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann nur der Kunde als Vertragspartner der MPE.EXPRESS DWL München UG geltend machen.
(7) Die Abholung und die Zustellung von Munitionssendungen (Gefahrgut der Klasse 1.4S) auf Inseln ohne feste Straßenverbindung zum Festland (insbesondere Nord- und Ostfriesische Inseln, Helgoland, Hiddensee) sind ausgeschlossen. MPE.EXPRESS DWL München UG ist berechtigt, die Annahme entsprechender Aufträge abzulehnen oder von bereits geschlossenen Verträgen über solche Beförderungen zurückzutreten; bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet.
3. Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für jede Transportdienstleistung das ihm dafür in Rechnung gestellte Entgelt zu entrichten. Die Entgelthöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit über die Internetseiten von MPE.EXPRESS DWL München UG oder in deren Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Für die Abrechnung des Entgelts ist das von MPE.EXPRESS DWL München UG bzw. dem Logistikdienstleister ermittelte Gewicht bzw. Volumengewicht (Berechnungsformel: siehe Preisliste) sowie der Warenwert maßgebend.
(2) Der Kunde hat das Entgelt im Voraus zu zahlen, soweit nicht individualvertraglich andere Abreden zwischen MPE.EXPRESS DWL München UG und dem Kunden getroffen werden.
(3) Nimmt der Kunde am SEPA-Basislastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von MPE.EXPRESS DWL München UG eingereichte Lastschrift z. B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben, ist MPE.EXPRESS DWL München UG berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR zzgl. MwSt. je zurückgegebene Lastschrift zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Mehraufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. MPE.EXPRESS DWL München UG ist im Falle einer Rücklastschrift zur fristlosen Kündigung von sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.
(4) MPE.EXPRESS DWL München UG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen und Verzugsschaden lt. BGB § 288 zu berechnen. Kann MPE.EXPRESS DWL München UG eine höhere Zinslast nachweisen, schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen.
(5) Macht der Kunde über das Transportgut falsche Angaben (Maße, Gewicht, Beschaffenheit, Wert oder Inhalt), ist er verpflichtet, MPE.EXPRESS DWL München UG die dadurch entstehenden Mehrkosten zu bezahlen. Mehrkosten sind insbesondere der Unterschiedsbetrag zu dem Preis, der sich bei zutreffenden Angaben nach der aktuellen Preisliste ergeben hätte (z. B. der Sperrgut-Zuschlag), sowie Nachbelastungen des Paketdienstes oder Logistikdienstleisters, soweit sie diesen Unterschiedsbetrag übersteigen. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR zzgl. MwSt.; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Mehraufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(6) Weisungen des Kunden, mit der Sendung über die von MPE.EXPRESS DWL München UG angebotenen Dienstleistungen hinauszuverfahren, sind unzulässig.
(7) Dem Kunden obliegt es, eine Dienstleistung der MPE.EXPRESS DWL München UG gemäß deren aktuellen Preisliste (inkl. Versicherung entsprechend dem Warenwert) zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
(8) Der Kunde hat die Sendungen so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die Versandbedingungen der MPE.EXPRESS DWL München UG.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketdienst bzw. den Logistikdienstleister zur Verfügung zu stellen. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Kunde gegenüber MPE.EXPRESS DWL München UG für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig (vgl. Abschnitt 3 Abs. 5). Die Waren sind vom Kunden deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. Die Frachtstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Die Ware muss grundsätzlich durch den Versender in der Original-Transportverpackung, nebst den vom Hersteller vorgesehenen Transportsicherungen verpackt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ware in gleichwertiger Art und Weise richtig und sicher verpackt werden, um eine Beschädigung des Transportguts während des Transports auszuschließen. Dabei gelten besondere Anforderungen an den Versand von elektronischen Geräten bzw. Waren, die Glasteile beinhalten.
(9a) Bei Sendungen mit Waffen, wesentlichen Teilen oder Munition, die der Kunde selbst bei einer Annahmestelle einliefert oder beim Paketdienst abholen lässt, dokumentiert der Kunde die versandfertige Sendung vor der Übergabe über den Link, den MPE.EXPRESS DWL München UG ihm mit den Versandunterlagen übermittelt (Verpackungsnachweis). Die Dokumentation zeigt das verschlossene Packstück von allen Seiten, das aufgebrachte Versandlabel in lesbarer Form und die längste Seite des Packstücks mit angelegtem Maßband. Eine durchgehende Videoaufnahme genügt. Der Verpackungsnachweis dient dem Beleg von Verpackung, Abmessungen und Kennzeichnung der Sendung, insbesondere gegenüber dem Paketdienst, Behörden und dem Empfänger.
(10) Waren mit außergewöhnlichem Wert (insbesondere Edelsteine, Schmuck, Uhren, Bijouterien etc.) müssen für den innerdeutschen Versand aus Gründen der Sicherheit mittels des Produktes Valoren-Express in den von MPE.EXPRESS DWL München UG bereitgestellten Versandtaschen (Safebag) mit Sicherheitsverschluss und ausgefülltem Frachtbrief versendet werden. Valoren-Sendungen, die auf Grund ihrer Größe nicht in den Versandtaschen versendet werden können, müssen gemäß den Bestimmungen in den ADSp verpackt sein. Diese Sendungen sind mit speziellen Siegeletiketten oder einem Sicherheitsklebeband zu versiegeln (über MPE.EXPRESS DWL München UG kostenpflichtig zu erhalten). Der Kunde stellt im Vorfeld der Auftragsbuchung sicher, ob die Sendung in ein Safebag passen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, fordert der Kunde vor Auftragsbuchung per Mail Siegeletiketten/Sicherheitsklebeband kostenpflichtig an und erteilt den Auftrag erst dann, wenn die Versiegelung der Sendungen sichergestellt ist.
(11) Die MPE.EXPRESS DWL München UG übernimmt für den Inhalt der Sendungen keinerlei Verantwortung. Der Absender trägt vielmehr die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB unzulässigen Güterversand resultieren.
4. Leistungen der MPE.EXPRESS DWL München UG
(1) Nach Auftragserteilung durch den Kunden führt MPE.EXPRESS DWL München UG den Transport selbst durch oder veranlasst die Durchführung durch einen von ihr ausgewählten Logistikdienstleister oder Paketdienst. Nach Auftragserteilung wird die Sendung beim Kunden abgeholt. Ist der Kunde beim vorher vereinbarten Abholversuch nicht anzutreffen, gilt dieser als ausgeführt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine zweite kostenfreie Abholung. Vielmehr hat der Kunde die Möglichkeit, über MPE.EXPRESS DWL München UG eine zweite kostenpflichtige Abholung zu buchen. Der Kunde sowie der Empfänger haben die Möglichkeit, mit der Auftrags- oder Paketnummer den Laufweg der Sendung auf der Website des entsprechenden Logistikunternehmens zu verfolgen oder telefonisch bei der MPE.EXPRESS DWL München UG zu erfragen.
(2) Der beauftragte Logistikdienstleister bzw. MPE.EXPRESS DWL München UG (im Folgenden nur „Logistikdienstleister" genannt) bescheinigt dem Kunden die Übernahme (Einlieferung) der Sendungen.
(3) Der Logistikdienstleister befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht für einzelne Produkte etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Der Logistikdienstleister nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine volljährige Person, die zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Empfangsbevollmächtigter / Postempfangsbeauftragter), vor. Vorausverfügungen (wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung durch Ablage) sind unzulässig.
(5) Der Logistikdienstleister darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 4 genannten Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies gilt nicht für Sendungen mit gebuchter Serviceoption „persönliche Zustellung". Ersatzempfänger sind erstens Angehörige des Empfängers und des Ehegatten, oder zweitens andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.
(6) Der Logistikdienstleister hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 4 und 5 nicht erfolgt ist, für den Empfänger innerhalb einer Frist von fünf Werktagen, beginnend mit dem Tag, an dem die Ablieferung versucht wurde, zur Abholung bereit. Dies gilt auch dann, wenn dem Logistikdienstleister eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. entlegenes Gehöft, keine Ablieferungsvorrichtung) oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist. Der Empfänger wird darüber unverzüglich benachrichtigt.
(7) Der Logistikdienstleister kann zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen. Mit Hilfe dieser Mittel wird entweder der gedruckte Name in Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift oder eine andere Identifikation des Empfängers oder der empfangsberechtigten Person dokumentiert. Dem Absender reicht diese Form der Empfangsbestätigung als Nachweis der Ablieferung aus.
(8) Der Logistikdienstleister wird unzustellbare Sendungen nach Einholung von Weisungen bei dem Kunden kostenpflichtig zum Absender zurückbeordern, sofern dies nicht für das jeweilige Produkt ausgeschlossen ist. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 4 und 5 angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist oder die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten / Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung (z. B. Zukleben/Einwurfverbot), die Weigerung zur Zahlung des Nachnahmebetrages und die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.
(9) Kann eine unzustellbare Sendung nicht entsprechend der in den Absätzen 4 bis 7 geregelten Weise an den Absender zurückgegeben werden, ist der Logistikdienstleister zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist der Logistikdienstleister nach Ablauf von sechs Wochen zur Veräußerung der Sendung berechtigt. Unverwertbares Gut oder Sendungen im Sinne des Abschnitts 2 Abs. 3 kann der Logistikdienstleister vor Ablauf dieser Frist kostenpflichtig vernichten. Das Recht zur sofortigen Verwertung oder Vernichtung hat der Logistikdienstleister auch, soweit Absender und Empfänger auf den Erhalt der Sendung, z. B. durch Annahme- bzw. Rücknahmeverweigerung, verzichten.
(10) Abhol- und Zustelltermine. Abholungen erfolgen montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Abholort. Frühestmöglicher Abholtermin ist der auf die Auftragserteilung folgende Werktag; bei Auftragserteilung nach 21:45 Uhr ist frühestmöglicher Abholtermin der übernächste Werktag, da die Tourenplanung (Disposition) für den Folgetag zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen ist. Eine Abholung am Tag der Auftragserteilung ist nicht geschuldet. Zustellungen erfolgen montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Zustellort. Eine Zustellung am Samstag erfolgt nur, wenn sie als gesonderte Zusatzleistung ausdrücklich gebucht wurde. Wählt der Kunde bei der Buchung einen Termin, der nach den vorstehenden Regelungen nicht verfügbar ist, gilt der jeweils nächstmögliche verfügbare Termin als vereinbart. Der Kunde wird über die Anpassung unverzüglich in Textform (E-Mail) unterrichtet. Er ist in diesem Fall berechtigt, kostenfrei einen anderen verfügbaren Termin zu wählen oder den Auftrag kostenfrei zu stornieren; dieses Recht besteht, bis der Kurier am Abholort zur Übernahme der Sendung eintrifft. Bereits gezahlte Entgelte werden im Fall der Stornierung unverzüglich vollständig erstattet. Ein Abholversuch an einem nach dieser Regelung angepassten Termin gilt nur dann als ausgeführt im Sinne des Absatzes 1, wenn die Unterrichtung über die Terminanpassung spätestens am Vortag erfolgt ist. Durch eine Terminanpassung nach dieser Regelung erhöht sich das vereinbarte Entgelt nicht; entfällt hierdurch eine gesondert vergütete Zusatzleistung (z. B. ein gebuchtes Zeitfenster), wird das hierauf entfallende Entgelt erstattet.
5. Haftung
(1) Für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung der Sendungen haftet die MPE.EXPRESS DWL München UG gemäß ADSp nur bis zu den dort genannten Höchstbeträgen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Kunde im Falle der Versendung von Wertgegenständen (Valoren, z. B. Uhren, Schmuck, Zahngold, Münzen, Juwelen, Edel- und Halbedelsteine, Bijouterien u. ä.) bei Vertragsabschluss das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben (bestimmte Wertangabe) und den von der MPE.EXPRESS DWL München UG entsprechend der Wertangabe berechneten Frachtpreis inkl. einer Transportversicherung entrichtet hat. Bei Versendung sonstiger Güter gilt die oben genannte Beschränkung nicht, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss den Wert angibt und den von der MPE.EXPRESS DWL München UG angegebenen Zuschlag für die Transportversicherung entsprechend der Wertangabe entrichtet hat. Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung den Warenwert der Sendung wahrheitsgemäß anzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen (Abschluss einer Transportversicherung) eine Entschädigungshöchstgrenze von 25.000,00 € besteht. Eine höhere Eindeckung einer Transportversicherung ist durch MPE.EXPRESS DWL München UG nicht möglich. Je Empfängeradresse sind pro Tag max. Sendungen mit Gesamtwaren- und Transportversicherungswerten von insgesamt 100.000 € zulässig.
(2) Die Haftung des Absenders bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für alle Schäden, die der MPE.EXPRESS DWL München UG, dem beauftragten Logistikdienstleister oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß Abschnitt 2 oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß Abschnitt 3 entstehen. Der Absender stellt insoweit die MPE.EXPRESS DWL München UG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei falscher Warendeklaration, insbesondere bei Angabe eines falschen Wertes die Haftung begrenzt ist auf die entsprechende Wertangabe des Kunden.
6. Schadenanzeige
(1) Im Fall einer Beschädigung der Sendung oder eines Teils davon muss der Empfänger oder der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach der Annahme der Sendung der MPE.EXPRESS DWL München UG Anzeige erstatten. Der Schaden ist mit digitalen Fotos zu dokumentieren und die Verpackung ist aufzubewahren. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen 14 Tagen, nachdem die Sendung dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist, erfolgen. Im Falle eines Verlustes bzw. Teilverlustes hat die Anzeige binnen 21 Tagen nach Übernahme der Sendung durch die MPE.EXPRESS DWL München UG oder den Logistikdienstleister zu erfolgen. Jede Beanstandung muss schriftlich gegenüber MPE.EXPRESS DWL München UG erklärt und innerhalb der genannten Frist übergeben oder abgesandt werden. Wird die Anzeigefrist versäumt, so ist jede Klage gegen MPE.EXPRESS DWL München UG bzw. den Logistikdienstleister ausgeschlossen, es sei denn, dass diese arglistig gehandelt haben.
(2) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.
7. Warentransportversicherung
(1) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt: Sendungen, die gemäß Abschnitt 2 von der Beförderung ausgeschlossen sind, Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalles durch den Absender entstanden sind.
(2) Die einzelnen Versicherungskonditionen können in der jeweils gültigen Preisliste bzw. auf den Internetseiten der MPE.EXPRESS DWL München UG oder in deren Geschäftsräumen eingesehen werden.
8. Verjährung
Ansprüche gegen die MPE.EXPRESS DWL München UG verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung eingeliefert wurde.
9. Sonstige Regelungen, Gerichtsstand
(1) Es gelten die Versand- und Verpackungsrichtlinien der MPE.EXPRESS DWL München UG.
(2) Der Absender kann Ansprüche gegen die MPE.EXPRESS DWL München UG, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.
(3) Der Absender kann gegen Ansprüche der MPE.EXPRESS DWL München UG oder des beauftragten Logistikdienstleisters nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist der Firmensitz von MPE.EXPRESS DWL München UG.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.
